Pflegeversicherung in Deutschland
Die Pflegeversicherung wurde 1995 in das deutsche Sozialversicherungssystem aufgenommen, um sicherzustellen, dass jeder auf den Fall der Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter. Die Pflegeversicherung wird durch Pflichtbeiträge aller Arbeitnehmer in Deutschland finanziert (derzeit 2,55-2,8% des Jahresgehalts). Die Leistungen werden entweder von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder Ihrer privaten Krankenversicherung erbracht. Welche Art der Pflegeunterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrer Situation ab. Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen Sie die folgenden…